Berücksichtigung von Homeoffice
Berlin: (hib/HLE) Um die steuerliche Berücksichtigung des Homeoffice in der Corona-Krise geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/18901). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer nutzen und ob im Lichte der Auswirkungen der Corona-Pandemie kurzfristige Änderungen der steuerrechtlichen Regelungen bei der Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers geplant sind.
Gefragt wird weiter, ob die Bundesregierung die Begrenzung der Aufwendungen von maximal 1.250 Euro im Jahr, die Steuerpflichtigen zusteht, denen außer dem Homeoffice kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, vor dem Hintergrund der Pandemie noch für angemessen hält. Gefragt wird auch, ob Kosten für das Homeoffice steuerlich abziehbar werden könnten, obwohl dafür kein abgetrenntes Arbeitszimmer zur Verfügung stehe, sondern von der Küche oder dem Wohnzimmer aus gearbeitet werde. Weitere Fragen richten sich nach der steuerlichen Absetzbarkeit der Anschaffungskosten für private Computer, Tablets und Telefone.