Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung geht auf der Grundlage der ihr vorliegenden Quellen und in Übereinstimmung mit ihren Partnern davon aus, dass in den Internierungslagern in der chinesischen Provinz Xinjiang bis zu mehr als einer Million Menschen festgehalten worden sind. Wie sie in der Antwort (19/18890) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18014) schreibt, gebe die chinesische Regierung an, „im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung Berufs- und Ausbildungszentren eingerichtet zu haben“. China habe im Februar 2020 im UN-Menschenrechtsrat erklärt, dass „alle Internierten der sogenannten Ausbildungszentren nach Beendigung von Maßnahmen zur Deradikalisierung freigelassen und mit Hilfe der Regierung in das Wirtschaftsleben reintegriert wurden“.
Die Bundesregierung zeigt sich „sehr beunruhigt über die anhaltenden und durch die sogenannten 'China Cables' bekräftigten Berichte, nach denen bis zu ungefähr einer Million Angehörige muslimischer Minderheiten, vor allem der uigurischen und kasachischen Minderheiten, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung ohne gerichtliche Verurteilung und gegen ihren Willen in Umerziehungslagern im Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang (Xinjiang) festgehalten werden“. Aus Sicht der Bundesregierung verstoßen diese Maßnahmen gegen internationale Menschenrechtsstandards sowie die in der Verfassung der Volksrepublik China festgehaltenen Grundrechte einschließlich der Religions- und Weltanschauungsfreiheit.