Grüne fordern Tourismus-Rettungsfonds
Berlin: (hib/WID) Einen „Rettungsfonds für die Reisewirtschaft“, um die Folgen der Corona-Krise aufzufangen, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihren Antrag (19/18959) begründet die Fraktion mit dem Hinweis, dass die bisherigen staatlichen Hilfsangebote viele Selbstständige und Kleinstbetriebe der Branche nicht erreichten. Dies sei besonders problematisch für einen Wirtschaftszweig, der wie der Tourismussektor überwiegend klein- und mittelständisch geprägt sei und sich von anderen durch seine Vielfalt unterscheide, das Nebeneinander von großen Konzernen, Freiberuflern, Vereinen.
Auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe seien die bisherigen staatlichen Maßnahmen nicht passgenau zugeschnitten. KfW-Kredite würden von Hausbanken nur selten an touristische Betriebe vergeben, weil deren Ertragslage in der anhaltenden Corona-Krise voraussichtlich noch längere Zeit angespannt bleiben werde. Selbstständige und Freiberufler dürften die staatlichen Soforthilfen nicht für die eigene Lebenshaltung ausgeben, obwohl sie in der Regel nur geringe Betriebskosten hätten und auf ihre Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts angewiesen seien.
Die zunächst auf ein Jahr befristete Mehrwertsteuersenkung werde ihre Wirkung erst entfalten, wenn Bars, Restaurants und Kneipen stufenweise - und dann noch unter Einschränkungen - wieder öffnen könnten. Den zeitweise diskutierten Vorschlag, Reiseveranstaltern nach Stornierungen den Ausgleich von Kundenansprüchen in Form von Gutscheinen zu ermöglichen, um ihnen akute Finanzengpässe zu ersparen, halten die Antragsteller für nicht zielführend. Eine solche Lösung wäre durch EU-Recht nicht gedeckt, würde das Liquiditätsproblem der Unternehmen nur in die Zukunft verschieben und das Kostenrisiko auf die Verbraucher verlagern.
Der Rettungsfonds, den die Grünen stattdessen vorschlagen, solle aus Bundesmitteln finanziert und nach der akuten Krise von den Unternehmen „über einen realistischen Zeitraum von mehreren Jahren“ zurückgezahlt werden. Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige sollten Zahlungen aus dem Fonds als Zuschüsse erhalten. Die Antragsteller schlagen darüber hinaus einen zunächst mit staatlichen Darlehen finanzierten Kundengeldabsicherungsfonds für Pauschalreisen vor, die in der aktuellen Krise die Anzahlungen für stornierte Buchungen erstatten und so die Liquidität der Veranstalter sichern solle. Solo-Selbstständige sollen nach ihrem Willen die Soforthilfen bis zu einem Pauschbetrag von 1180 Euro monatlich auch für ihren Lebensunterhalt verwenden dürfen.