Aus für Bürgerenergie-Privilegien
Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktionen CDU/CSU und SPD wollen mit einem Gesetzentwurf das Aus für Privilegien von Bürgerenergiegesellschaften besiegeln. Dazu haben die Abgeordneten den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 und weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (19/18964) vorgelegt. Er sieht vor, derzeit befristet ausgesetzte Regelungen dauerhaft zu streichen. Diese Regelungen hätten Bürgerenergiegesellschaften vereinfachte Teilnahmen an Ausschreibungen für Windenergieprojekte an Land ermöglicht, in der Praxis jedoch zu Fehlanreizen und Missbrauch geführt. Dadurch sei der Einbruch beim Ausbau der Windenergie an Land verstärkt worden, heißt es in dem Entwurf.
Außerdem adressiert die Vorlage Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Einhalten von Fristen wegen der Corona-Pandemie. So sollen die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis 30. November 2020 nachgereicht werden können. Realisierungsfristen für Anlagen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, würden um sechs Monate verlängert. „Darüber hinaus wird eine weitere Frist im Energiewirtschaftsgesetz verlängert.“
Schließlich geht es in dem Entwurf um Windenergie auf See. Dazu soll das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als sachnächste Behörde die Kompetenz erhalten, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Windenergienutzung auf See zu erlassen.