Elterngeld wird an Pandemie angepasst
Berlin: (hib/AW) Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld I sollen bis Ende des Jahres nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/18698) verabschiedete der Familienausschuss am Mittwoch ohne Gegenstimmen; lediglich die FDP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Mehrere Anträge der Opposition wurden vom Ausschuss hingegen abgelehnt.
Die Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen sieht zudem vor, dass Eltern, die in „systemrelevanten“ Berufen arbeiten, ihre Elternzeit verschieben können, um während der Corona-Pandemie auch weiterhin ihren Tätigkeiten nachgehen zu können. Zudem sollen Eltern, die den Partnerschaftsbonus nutzen, ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Als systemrelevant werden von der Koalition alle Berufe definiert, die Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem, bei der Polizei, dem Bildungs- und Betreuungswesen, im Transport- und Personenverkehr, in der Versorgung mit Energie, Wasser, und Lebensmitteln und Dienstleistungen des täglichen Lebens beinhalten. Das bis Ende des Jahres befristete Gesetz soll rückwirkend zum 1. März in Kraft treten.
Die Vertreter von Union und SPD argumentierten im Ausschuss, mit dem Gesetz werde das Elterngeld während der Corona-Pandemie „krisenfest“ gemacht. Eltern und werdende Eltern bräuchten gerade in der aktuellen Situation Planungssicherheit. Die Opposition begrüßte die Gesetzesvorlage ausdrücklich, monierte allerdings, sie gehe nicht weit genug. Die AfD kritisierte, dass das Elterngeld prinzipiell als Lohnersatzleistung eine Fehlkonstruktion sei. Eltern bräuchten „einen Lohn und keine Lohnersatzleistungen“. Linke und Grüne forderten für die Zeit der Corona-Krise die Einführung eines speziellen Corona-Elterngeldes für alle Eltern, die ihren Beruf wegen der Kita- und Schulschließungen nicht ausüben können. Der Antrag der Linken (19/18684) wurde mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der FDP gegen das Votum der Linken und Grünen abgelehnt. Der Antrag der Grünen (19/18710) scheiterte am Votum der Koalition und der AfD bei Stimmenthaltung von FDP und Linken. Die FDP forderte, das Insolvenz- und das Krankengeld in die Berechnung des Elterngeldanspruches mit einzubeziehen. Dies sei vor allem im Hinblick auf den zu erwartenden Anstieg bei den Insolvenzen im Zuge der Corona-Krise geboten. Der entsprechende Antrag der Liberalen (19/18670) wurde mit den Stimmen der Koalition und der AfD bei Stimmenthaltung von Linken und Grünen abgelehnt.