Resonanz auf Teilhabechancengesetz
Berlin: (hib/CHE) Die im Koalitionsvertrag genannte Zahl von „bis zu 150.000“ Förderungen im Rahmen eines sozialen Arbeitsmarktes bezieht sich auf alle Bemühungen der Bundesregierung zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit. Dafür habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Gesamtkonzept „MitArbeit“ erarbeitet. Das Teilhabechancengesetz und der Soziale Arbeitsmarkt bildeten den Kern und seien dennoch nur ein Teil dessen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18854) auf eine Kleine Anfrage (19/17940) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont.
Sie führt ferner aus, dass das Teilhabechancengesetz in der Praxis sehr gut angenommen wurde. Mehr als 42.000 laufende Förderungen zum Jahresende 2019 würden für das erste Jahr der neuen Fördermöglichkeit einen durchschnittlichen Zuwachs von mehr als 3.500 Förderungen monatlich bedeuten. Darüber hinaus habe es im Jahr 2019 rund 39.000 Teilnehmende an Förderungen nach Paragraf 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Programm: Sozialer Arbeitsmarkt) gegeben, so die Bundesregierung.