Drohnenabwehr: Bundespolizei zuständig
Berlin: (hib/HAU) An den 14 deutschen Flughäfen, an denen die Bundespolizei Luftsicherheitsaufgaben wahrnimmt, ist sie laut Bundesregierung auch für die Abwehr der durch Drohnen entstehenden Gefahren zuständig. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18477) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17628) hervor.
Grundsätzlich zuständig für die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs im kontrollierten Luftraum sei zwar laut Luftverkehrsgesetz die beauftragte Flugsicherungsorganisation, heißt es in der Antwort. Diese hoheitliche Aufgabe umfasse auch die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren im Bereich eines Flughafens. Im Rahmen der Überprüfung der eingereichten Leistungspläne der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) habe die Europäische Kommission jedoch in einer vorläufigen Analyse erklärt, dass die Kosten der Drohnendetektion keine Kosten der Flugsicherung seien, sondern der allgemeinen Gefahrenabwehr zuzurechnen seien. Die Kommission habe eine Klärung auf EU-Ebene angekündigt, heißt es in der Antwort.