Länder-Mitwirken an Gebäudeenergiegesetz
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat das Festlegen bundeseinheitlicher Energiestandards für Neubauten und im Bestand im geplanten Gebäudeenergiegesetz verteidigt. Diese Standards gewährleisteten, dass Anlagenhersteller, die produzierende Bauwirtschaft, Immobilienwirtschaft und Dienstleister gleichmäßige Rahmenbedingungen für die Produktentwicklung und die Produktion für den deutschen Markt vorfinden, erklärt sie in der Antwort (19/18837) auf eine Kleine Anfrage (19/18521) der Linksfraktion. Der Bundesrat habe keine Einwände gegen eine Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts erhoben.
Die Bundesregierung weist zugleich darauf hin, dass die Länder in Bezug auf die Vollzugsregelungen auch abweichende Regelungen treffen und sich dabei auf Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes beziehen könnten.