Dienstreisen-Kompensation erfolgt freiwillig
Berlin: (hib/LBR) Die Kompensationen der Dienstreiseemissionen der Bundesregierung werden nicht auf die europarechtlichen Minderungsverpflichtungen der Bundesrepublik angerechnet. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18609) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18081). Die Abgeordneten hatten darin gefragt, ob die Kompensationen auf die deutschen Klimaschutzziele angerechnet werden und inwiefern dabei ein „Maximum an Klimaschutz“ erreicht werden könne. Bei der Dienstreisekompensation handele es sich um eine „freiwillige Maßnahme, die eine Vorbildwirkung auf die Privatwirtschaft und andere öffentliche Institutionen“ entfalten solle, schreibt die Regierung.
Eingebettet sei dies in das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit, welches das Ziele habe, die Emissionen in den Bundeseinrichtungen zu vermeiden und zu reduzieren. Unvermeidbare Emissionen dieser Reisen würden kompensiert, schreibt die Bundesregierung. Emissionen von Flügen, die nicht dem europäischen Emissionshandel unterliegen, werden vollständig kompensiert. Flugreisen innerhalb Europas, also auch Inlandsflüge, unterlägen dem europäischen Emissionshandel.