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30.04.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 446/2020

Erweiterte Abgasuntersuchung

Berlin: (hib/HAU) „Reform der regelmäßigen Abgasuntersuchung (AU) von Kraftfahrzeugen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18601). Mit der Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen solle sichergestellt werden, dass nur verkehrssichere und vorschriftsgemäße Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, schreiben die Abgeordneten darin. Mit der AU als Teil der HU werde zudem eine grundsätzliche Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt, die aber nicht die umfangreichen Untersuchungen der Konstruktion von Motor und Abgasreinigungsanlage sowie der Abgaswerte, wie sie im Typgenehmigungsverfahren durchgeführt werden, ersetzen, „sondern die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit der Abgasreinigungsanlage bei jedem einzelnen Fahrzeug schnell und kostengünstig nachweisen soll“. Dieser reduzierte Prüfumfang bedeute in der Folge allerdings, dass nicht alle abgasrelevanten Mängel während der AU erkannt werden können. Beispielsweise sehe die AU bislang kein Testverfahren vor, um erhöhte Stickoxidemissionen zu erkennen.

Die Fraktion möchte daher wissen, wann das Bundesverkehrsministerium gemäß der AU-Richtlinie das Messverfahren und die zulässigen Grenzwerte festlegen wird, damit die ab dem Jahr 2021 bei Dieselfahrzeugen verpflichtende Überprüfung der Partikelanzahl durchgeführt werden kann. Gefragt wird auch, aus welchen Gründen die Bundesregierung festgelegt hat, „dass die Überprüfung der Partikelanzahl nur für Autos mit Dieselmotor eingeführt wird, obwohl auch für Pkw mit Ottomotoren mit Direkteinspritzung ein Grenzwert für Partikelemissionen existiert“.

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