Nachbesserungen beim Tierschutz
Berlin: (hib/EIS) Die Europäische Kommission hat am 10. März 2020 Referentenentwürfe für eine Änderung des Tierschutzgesetzes, der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung erhalten. Damit sei auf ein im Juli 2018 durch die EU-Kommission gegen Deutschland initiiertes Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie reagiert worden, heißt es in einer Antwort (19/18520) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17967) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die EU-Versuchstierrichtlinie wurde im Jahr 2013 durch Änderung des Tierschutzgesetzes und durch Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung in nationales Recht umgesetzt. Eine nicht anlassbezogene Prüfung seitens der EU-Kommission habe ein Jahr später zu einem Vertragsverletzungsverfahren geführt. Zuletzt habe die Europäische Kommission eine begründete Stellungnahme mit Schreiben vom 26. Juli 2019 an die Bundesregierung übersandt, auf welche mit Mitteilung vom 25. September 2019 fristgerecht geantwortet worden sei.