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24.04.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 428/2020

Konkurrenzsituation bei Verkehrszeichen

Berlin: (hib/HAU) Wechselverkehrszeichen und andere dynamische Anzeigen stehen laut Bundesregierung in Situationen, in denen eine Hervorhebung von Verkehrszeichen durch die konventionelle Beschilderung deutlich genug gegeben ist, in Auffälligkeitskonkurrenz zu diesen. Bei vermehrter Anordnung besonders auffällig gestalteter Verkehrszeichen könnten Bedeutungsverluste herkömmlich gestalteter Verkehrszeichen entstehen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/18541) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17937).

Elektronische Anzeigen könnten nur im Rahmen der Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie der einschlägigen Richtlinien auffällig gestaltet werden, heißt es in der Antwort. Für die Anwendung von dynamischen Wechselverkehrszeichen (digitale, verkehrsabhängige Beschilderung) an Autobahnen statt statischer (Blech-) Beschilderung würden die Richtlinien für Wechselverkehrszeichenanlagen an Bundesfernstraßen (RWVZ 1997) im Kapitel 4 „Aufstellung von Wechselverkehrszeichen in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen“ gelten, um widerspruchsfrei und verkehrssicher zu agieren. So dürfe zwischen der statischen Beschilderung und den Wechselverkehrszeichen hinsichtlich Inhalt und Erkennbarkeit keine Konkurrenzsituation auftreten. Wechselverkehrszeichen oder andere dynamische, gegebenenfalls blinkende Leuchteinrichtungen, benötigten außerdem eine Stromversorgung und seien daher nicht vollständig ausfallsicher, schreibt die Regierung. Bei statischer, konventioneller Beschilderung beeinträchtigt ein Stromausfall die Betriebssicherheit hingegen nicht.

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