Konzertflügel in der Botschaft in Pretoria
Berlin: (hib/AHE) Die Entscheidung, einen Beschaffungsprozess für einen neuen Flügel an der Botschaft in Pretoria aufzunehmen, fiel nach Aktenlage am 31. Juli 2015 als Ergebnis eines vorhergehenden mündlichen und schriftlichen Informationsaustauschs mit der Botschaft über den Zustand des Alt-Flügels aus dem Jahr 1960 und dessen mangelhafte Einsetzbarkeit für Konzertveranstaltungen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18544) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18087). Die Beschaffung sei im Rahmen eines formellen Vergabeverfahrens nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) durchgeführt worden. Insgesamt seien Angebote von drei Bietern eingeholt worden.