Versammlungsfreiheit gewährleisten
Berlin: (hib/STO) „Versammlungsfreiheit wiederherstellen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/18690), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die Fraktion darin ausführt, sind in Deutschland im Namen des Infektionsschutzes seit über einem Monat zahlreiche Grundrechte massiv eingeschränkt. Dies gelte „auch für solche Grundrechte, die für eine demokratische Gesellschaft konstituierend sind, wie etwa die Versammlungsfreiheit“.
Zweifellos sei der angegebene Zweck, die Corona-Pandemie einzudämmen, eine Überlastung insbesondere der Kapazitäten zur intensivmedizinischen Behandlung zu vermeiden und so Menschenleben zu retten, legitim, schreibt die Fraktion weiter. Genauso unstrittig sei aber, „dass der Entzug von Grund- und Freiheitsrechten auf längere Sicht für eine Demokratie nicht akzeptabel ist“. Die Behörden seien verpflichtet, nach Möglichkeit mildere Mittel zu wählen, um dem Anspruch der Bürger sowohl auf das Grundrecht auf Leben als auch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht zu werden. Dieser Verpflichtung kämen sie aber derzeit nur in wenigen Fällen tatsächlich nach.
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Ländern dafür einzusetzen, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sofort wieder gewährleistet wird und alle Verordnungen revidiert werden, „die ein pauschales oder unverhältnismäßig weitgehendes Verbot von Versammlungen“ vorsehen. Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage „in der Fortschreibung der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Epidemie“ festhalten, dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht von den Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen ist beziehungsweise zum Katalog der zulässigen Ausnahmen hiervon zählt.
Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „die obersten Landesbehörden dahingehend zu sensibilisieren, dass sie in den Verordnungen zum Schutz vor dem Corona-Virus keine Vorgaben an die Versammlungsbehörden erlassen, die zu voreiligen Versammlungsverboten im Namen des Infektionsschutzes führen, sondern mildere Mittel zu prüfen haben, wozu insbesondere die Beauflagung einer Höchstteilnehmerzahl, des Abstandhaltens und gegebenenfalls des Tragens von Mund-/Nasenschutz gehören“. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion in der Kommunikation mit den Bürgern klarstellen, „dass das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch in Krisenzeiten nicht zur Disposition steht“.