Finanzierungsausfälle durch den Brexit
Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung geht davon aus, dass Ausfälle bei EU-Finanzierungsinstrumenten der Entwicklungszusammenarbeit durch den Brexit von allen EU-Mitgliedstaaten zu tragen sein werden. Die konkrete Lastenteilung werde in den derzeit laufenden Verhandlungen über den Mittelfristigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 und das Eigenmittelsystem der EU bestimmt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18484) auf eine Kleine Anfrage (19/17898) der FDP-Fraktion.
Das Austrittsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU lege im Übrigen fest, dass Großbritannien allen Verpflichtungen aus dem noch laufenden Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nachkomme. Der 11. EEF laufe am 31. Dezember 2020 aus. Eine Beteiligung von Nicht-EU-Staaten am EU-Haushalt sei jedoch möglich. Bereits in der aktuellen Finanzierungsperiode beteiligen sich einzelne Nicht-EU-Staaten an ausgewählten Ausgabenprogrammen.