Einsatz von abbaubaren Kunststoffbeuteln
Berlin: (hib/LBR) Nach Auffassung der Bundesregierung wird die Planungssicherheit für die Hersteller von biologisch abbaubaren Kunststoffbeuteln sowie für Betreiber von Kompostierungs-, Vergärungs- und Biogasanlagen aufgrund von Änderungen von Qualitätswerten über die Flächensumme von Fremdstoffen nicht berührt. Die Ansicht, dass die Qualitätsanforderungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost in unregelmäßigen Abständen verändert werde, teile die Bundesregierung nicht, schreibt sie in einer Antwort (19/18444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17691). Das Qualitätsmerkmal beruhe nicht auf einer Rechtsvorschrift, sondern komme ausschließlich im Rahmen der freiwilligen RAL-Gütesicherung der Bundesgütegemeinschaft Kompost zur Anwendung. Bioabbaubare Hemdchenbeutel fallen nach Auskunft der Regierung unter das Verpackungsgesetz und müssten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden.