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22.04.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 403/2020

Zuverlässiger Schutz vor Strahlung

Berlin: (hib/LBR) Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung im Bezug auf die mit dem Mobilfunk verbundenen hochfrequenten elektromagnetischen Felder sind so festgelegt, dass sie zuverlässig vor allen wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen schützen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18445) auf eine Kleine Anfrage (19/17939) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin verlangten die Abgeordneten Auskunft darüber, in welchen bisherigen und geplanten Maßnahmen sich die Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Mobilfunkausbau ausdrückt.

Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass „die Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks soweit wie technisch möglich minimiert“ werden, schreibt die Regierung. Auch für die Realisierung von Beschleunigungs- und Vereinfachungsmaßnahmen sei es eine Randbedingung, dass die Schutzstandards vollständig aufrechterhalten werden.

Weiter heißt es, die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2011, die hochfrequente elektromagnetische Felder in die Gruppe 2B (möglicherweise krebserregend) einordne, sei kein „wissenschaftlicher Nachweis einer krebserregenden Wirkung.“ Fall-Kontroll-Studien einer schwedischen Arbeitsgruppe und Teilergebnisse der internationalen Fall-Kontroll-Studie Interphone haben „kein erhöhtes Risiko für Hirntumore im Zusammenhang mit der Nutzung von Mobiltelefonen“ gefunden.

Bei der Personengruppe mit der längsten Gesprächsdauer zeigten sich hingegen Hinweise auf ein erhöhtes Risiko. Diese und weitere Studien beziehen sich auf eine Nutzungsdauer von zehn bis 15 Jahre. Für längere Nutzungsdauern erwarte die Bundesregierung Antworten aus der COSMOS-Kohortenstudie, schreibt diese in der Antwort weiter.