Kommunale Kosten für Bahnübergänge
Berlin: (hib/HAU) Die kommunale Kostenbeteiligung beim Bau von Bahnübergängen thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/17924). Die Abgeordneten verweisen auf das Anfang des Jahres verabschiedete Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (19/15626), laut dem künftig der Bund die Hälfte, die Bahn ein Drittel und das Bundesland, in dem die Kreuzung der Bahnlinie mit einer kommunalen Straße liegt, ein Sechstel der Kosten übernimmt. Bisher hätten der Bund, die Bahn und die Kommune jeweils ein Drittel der Kosten tragen müssen.
Die Grünen wollen nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie lange es in der Vergangenheit im Schnitt gedauert hat, einen höhengleichen Bahnübergang durch eine Unter- oder Überführung zu ersetzen, wenn Kommunen als Straßenbaulastträger an dem Projekt beteiligt waren. Gefragt wird auch, aus welchen Gründen sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf gegen eine stärkere finanzielle Unterstützung von Kommunen als Straßenbaulastträger beim Ausbau anliegender Straßen entschieden hat, „vor dem Hintergrund, dass es zur Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge durch Unterführungen und Brücken häufig auch umfangreicher Maßnahmen an anschließenden kommunalen Straßen oder weiterer städtebaulicher Maßnahmen bedarf“.