Regelungen zum Manöver Defender 2020
Berlin: (hib/AW) Beim Transit von Nato-Truppen durch Deutschland im Rahmen des Manövers Defender 2020 kann es vereinzelt zu Verkehrsbehinderungen durch Kolonnen und Schwertransporte kommen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18288) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (19/17506) mit. Zusätzliche Militärtransporte auf der Schiene seien nach Auskunft der Deutschen Bahn AG so geplant, dass es im Personen- als auch im Güterverkehr zu keinen Beeinträchtigungen komme.
Nach Auskunft der Bundesregierungen sind die Regelungen für militärische Straßentransporte in der Straßenverkehrsordnung enthalten. Zudem würden die Zentralrichtlinien der Bundeswehr für Straßen- und Eisenbahntransport sowie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße berücksichtigt. Für den Transport alliierter Streitkräfte würden die gleichen Rechtsvorschriften gelten wie für die Bundeswehr. Für den Transit alliierter Streitkräfte durch Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sei gemäß Artikel 5 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages eine Anzeige an das Auswärtige Amt notwendig.