Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Berlin: (hib/LBR) Die Abschwemmung von Düngemitteln aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigung in Gewässer soll zukünftig verhindert werden. Das sieht der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (19/18469 ) der Bundesregierung vor. In Ergänzung zu Änderungen an der Düngeverordnung vom Mai 2017 soll nun ein neuer Paragraph 38a in das Wasserhaushaltsgesetz aufgenommen werden. Demnach soll auf Flächen, die an Gewässer grenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens fünf Prozent aufweisen, zur Böschungskante des Gewässers eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke erhalten oder hergestellt werden
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018. Darin hatte der EuGH geurteilt, dass Deutschland gegen seine Pflicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Richtlinie) verstoßen habe, da „zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ ausgeblieben seien, obwohl klar gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten.
Durch den Gesetzentwurf entstehe ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von 600.000 Euro jährlich. Durch Ertragseinbußen und Erlösrückgänge ergeben sich insgesamt weitere Kosten in Höhe von 7,4 Millionen Euro jährlich für die Wirtschaft, schreibt die Bundesregierung im Entwurf.