Zahlen zum Großen Lauschangriff
Berlin: (hib/MWO) Zu Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18310) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17618). Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Maßnahmen zwischen 2015 und 2019 wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgebrochen beziehungsweise gelöscht wurden, und ob Maßnahmen nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen wurden. Informationen dazu lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort. Wie daraus weiter hervorgeht, waren in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt mindestens 113 unbeteiligte Dritte betroffen. Von den in diesem Zeitraum überwachten 242 Personen seien bis zum Januar 2019 insgesamt 147 Personen über die durchgeführten Maßnahmen unterrichtet worden.