Übertragung der Aufsicht
Berlin: (hib/HLE) Schätzungsweise 80 Prozent der 37.974 Finanzanlagenvermittler haben zugleich eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18217) auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (19/17375) mit. Für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler seien derzeit die Länder zuständig, die diese Aufgabe entweder auf die Gewerbebehörden oder auf die Industrie- und Handelskammern übertragen hätten. Dagegen obliege die Aufsicht über Versicherungsvermittler bundesweit den Industrie- und Handelskammern. Durch die geplante Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolge einer Angleichung an die Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen, erläutert die Bundesregierung.