Zahl der „Gefährdungssachverhalte“
Berlin: (hib/STO) Dem Bundeskriminalamt sind in den Jahren 2014 bis 2019 im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus laut Bundesregierung insgesamt 1.799 sogenannter Gefährdungssachverhalte bekannt geworden. Dabei stieg deren Zahl zunächst von 246 im Jahr 2014 auf 471 im Folgejahr an, um dann über 440 im Jahr 2016 und 352 im Jahr 2017 auf 175 im Jahr 2018 und 115 im vergangenen Jahr zurückzugehen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18195) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17471) weiter hervorgeht.