Beanstandungen von Lkw-Überbreiten
Berlin: (hib/HAU) Verstärkte Beanstandungen von Überbreiten bei Lkw durch die Autobahnpolizei thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17831). Wie die Abgeordneten schreiben, sei über viele Jahrzehnte von den Polizeibehörden „stillschweigend akzeptiert worden“, dass bei dem Transport von überlangem Material die Portaltüren am Heck des jeweiligen Lkw offenstehend sind und an den Seiten des Lkw fixiert werden. Durch dieses Vorgehen, also die Verbreiterung des Lkw um die Dicke der zwei offenstehenden Türen, „was geschätzt je nach Bauart der Türen zehn Zentimeter ausmacht“, entstehe eine Überbreite des Lkw.
Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie sie die Gefahren beim Transport mit offenen Portaltüren, wenn diese sicher fixiert sind, beurteilt. Wissen will die AfD-Fraktion des Weiteren, ob die Bundesregierung bereit wäre, eine Vereinfachung oder Ergänzung der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) zu initiieren, „um das oben genannte Problem zugunsten der einfachen Handhabung der Logistikbranche zu lösen“.