Steuerprivileg für Inklusionsbetriebe
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu sichern. In einem entsprechenden Antrag (19/18257) verlangt sie deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, um Inklusionsbetriebe und andere Zweckbetriebe im Umsatzsteuergesetz zu privilegieren. Damit solle sichergestellt werden, dass diese Betriebe auch künftig unter den ermäßigten Umsatzsteuersatz fallen, schreiben die Liberalen. Sie begründen ihre Initiative mit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 23. Juli 2019, wonach der ermäßigte Umsatzsteuersatz für einen gemeinnützigen Verein, der Menschen mit Behinderungen angestellt hat, nicht angebracht sei. Obwohl es um keinen Inklusionsbetrieb gegangen sei, habe sich der BFH in seiner Begründung auf die gesetzlichen Regelungen zu Inklusionsbetrieben bezogen, schreibt die Fraktion.