Bonitätsbewertungen und Menschenrechte
Berlin: (hib/MWO) Nach der Vereinbarkeit von Bonitätsbewertungen durch Schufa und andere Wirtschaftsauskunfteien mit den Menschenrechten fragt die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/18149) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Auswirkungen die Geschäftspraxis der Auskunfteien und insbesondere der marktdominierenden Schufa ihrer Kenntnis nach auf in Armut lebende oder von Armut gefährdete Menschen hat. Weiter fragen sie, wie vielen Menschen im Jahr 2019 unter Bezugnahme auf die vorliegenden Schufa-Scores eine Mietwohnung, ein Kredit, ein Mobilfunkvertrag und der Wechsel in einen Strom- oder Gaslieferungsvertrag sowie ein Girokonto verwehrt wurden. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten danach, inwiefern sich die Bundesregierung in der Verantwortung sieht, sicherzustellen, dass Wirtschaftsauskunfteien, wie zum Beispiel die Schufa, die auf die Gewährung von Krediten und die Vergabe von Wohnraum bedeutenden Einfluss ausüben, ihre Bewertungen transparent und zuverlässig durchführen. Weitere Frage betreffen die Möglichkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden, Auskunfteien zu prüfen.