Planungssicherheit in der Windbranche
Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat möchte per Gesetz die Planungssicherheit für Projektentwickler von Windkraftanlagen erhöhen. Dazu schlägt das Gremium Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einem eigenen Entwurf (19/18091) vor. Konkret geht es darum, dass Entwickler weder Förderung verlieren noch Strafzahlungen fürchten sollen, wenn Widerspruch oder Klagen gegen die Genehmigung von Anlagen eingereicht werden. Solche Klagen könnten aufschiebende Wirkung entfalten, so dass der Projektierer bis zur rechtskräftigen Entscheidung nicht bauen kann - gesetzliche Fristen für die EEG-Förderung laufen aber schon und auch der Förderzeitraum ist angesetzt. Der Bundesrat möchte, dass diese Fristen gehemmt werden. „Damit sind die Projektentwickler aufgrund beklagter Projekte nicht mehr mit Strafzahlungen konfrontiert“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
„Während die Windenergieprojekte aufgrund der - positiv zu betrachtenden - sinkenden Höhe der Zuschläge und der immer aufwendigeren und teureren Verfahren sowie Gutachten immer knapper kalkuliert werden, müssen die wirtschaftlichen Risiken für die Projektentwickler kalkulierbar bleiben“, heißt es zur Begründung. Dies sei wichtig, um den Ausbau Erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, den Vorstoß nicht zu unterstützen. Ihr sei die Problematik bewusst; sie prüfe, ob und in wie weit diese Fragen in der anstehenden EEG-Novelle im ersten Halbjahr 2020 aufgegriffen werden können.