Vereinsgesetzänderung und Rockerclubs
Berlin: (hib/STO) Um „Folgen der Vereinsgesetzänderung für Rockerclubs“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18028). Darin schreibt die Fraktion, aufgrund einer Verschärfung des Vereinsgesetzes dürften Mitglieder von Rockerclubs „seit dem 16. März 2017 die Symbole ihrer Kutten mit den Abzeichen (Patches) ihrer Clubs bundesweit nicht mehr tragen, wenn eine einzelne Ortsgruppe (Charter/Chapter) des Clubs verboten wurde“. Wissen will sie unter anderem, welche überregional oder international organisierten Rockerclubs einschließlich rockerähnlicher Vereinigungen in der Bundesrepublik nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Abzeichen und Symbole aufgrund von Verboten einzelner Ortsgruppen nicht mehr tragen dürfen.