Mehr Kompetenzen für den Bund
Berlin: (hib/PK) Der Bund soll bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite künftig für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf (19/18111) der Koalitionsfraktionen vor, in dem vermerkt ist: „Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest.“
Das Bundesgesundheitsministerium wird demnach ermächtigt, Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das betrifft etwa den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden, sowie Melde- und Untersuchungspflichten,
Ferner geht es um Vorkehrungen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik,
Der Gesetzentwurf enthält auch Ausnahmen vom Baurecht, um zum Beispiel kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können.
Mit der Novelle wird auch eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, wenn die Betreuung der Kinder nach einer behördlichen Schließung von Einrichtungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten dann für längstens sechs Wochen 67 Prozent ihres Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro.
Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.