Grünes Licht für COVID-19-Justizpaket
Berlin: (hib/MWO) Nach der vereinfachten Überweisung durch das Plenum hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochmittag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (19/18110) in geänderter Fassung empfohlen. In der Diskussion betonten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit, den Menschen ihre Sorgen zu nehmen und ihnen Sicherheit angesichts der Krise zu geben. Damit werde ein wichtiges Signal gegeben. Die Redner der Opposition erklärten, ihre Fraktionen würden trotz einer Reihe von Bedenken dem Entwurf zustimmen. Ihre Kritikpunkte betrafen vor allem die Bereiche Insolvenz- und Mietrecht. Zum einem bestünde die Gefahr eines Missbrauchs durch Unternehmen, zum anderen würden Mietern und Vermietern hohe Risiken aufgebürdet.
Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange (SPD), erklärte dazu, die Regelungen seien angesichts der erforderlichen Schnelligkeit noch nicht optimal und könnten in der nächsten Zeit noch nachjustiert werden. Besonders die Regelungen zum Mietrecht seien aber wichtig, da Mieter nicht ihr Zuhause verlieren dürften. Aus der Corona-Krise dürfe keine Krise durch Wohnungslosigkeit werden. Lange nahm auch Stellung zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und erklärte, die Funktionsfähigkeit der Gerichte sei trotz der Corona-Krise gewährleistet.
Ebenfalls zur Debatte über den vorgezogenen Tagespunkt der Sitzung des Ausschusses stand eine Reihe von Änderungs- und Entschließungsanträgen der Oppositionsfraktionen, die abgelehnt wurden. Die zweite und dritte Beratung des Entwurfs ist für den Nachmittag geplant. Dazu legt der Ausschuss seine Beschlussempfehlung und einen Bericht vor.
Das Gesetz sieht befristete Änderungen und Ergänzungen in den drei Rechtsbereichen vor. Die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus habe in Deutschland zu ganz erheblichen Einschränkungen in allen Bereichen des Privat- und des Wirtschaftslebens geführt, die noch vor wenigen Wochen undenkbar erschienen, heißt es in der Vorlage. Dies habe erhebliche negative Auswirkungen auf das öffentliche Leben und insbesondere wirtschaftliche Folgen für viele Menschen und Unternehmen.
Die Vorlage umfasst ein Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz, ein Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie Änderungen des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung und eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Unter anderem sollen im Bereich des Zivilrechts Regelungen eingeführt werden, die Schuldnern, die wegen der Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, die Möglichkeit einräumen, die Leistung einstweilen zu verweigern oder einzustellen, ohne dass dies für sie nachteilige rechtliche Folgen hat. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll so gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden. Für Mietverhältnisse über Grundstücke oder über Räume soll das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt werden. Im Hinblick auf Verbraucherdarlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden, mit der Möglichkeit für die Vertragsparteien, eine abweichende Vertragslösung zu finden. Dies soll von einem gesetzlichen Kündigungsschutz flankiert werden.
Zu den wenigen nicht abgesetzten oder zurückgezogenen Tagespunkten gehörte die Einbeziehung eines Antrags der FDP-Fraktion (19/17744) zur bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, der die Abgeordneten einstimmig zustimmen. Die vorgesehene Terminierung weiterer Anhörung wurde angesichts der COVID-19-Situation vertragt. Als nicht federführendes Gremium stimmte der Ausschuss zudem einem Antrag der Bundesregierung zur Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte in Irak und Syrien (19/17790) zu.