Elektrifizierung der ABS Lübeck-Schwerin
Berlin: (hib/HAU) Die Elektrifizierung der eingleisigen Strecke Lübeck - Schwerin sowie der Neubau der Verbindungskurve bei Bad Kleinen im Bereich der Ortschaft Gallentin (Mecklenburg-Vorpommern) dienen nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) der Entlastung des zukünftig stark wachsenden Schienenverkehrs im nördlichen Raum Deutschlands. Das geht aus dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Lübeck - Schwerin“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (19/17945). Mit der Vorzugsvariante - Elektrifizierung des gesamten Abschnitts zwischen Lübeck und Schwerin unter Erhaltung der Eingleisigkeit, Erhöhung der durchgängigen Streckengeschwindigkeit auf 120 km/h und Neubau einer Verbindungskurve mit Puffergleis - würden alle Projektziele vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren erfüllt, heißt es in der Vorlage. Laut EBA sei davon auszugehen, „dass mit der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird“.
In der Unterrichtung wird zugleich darauf verwiesen, dass die Ausbaustrecke (ABS) Lübeck - Schwerin zu den ersten Vorhaben gehörte, in dem die im Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG) verankerten Grundsätze der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung von Planungsbeginn an umgesetzt wurden. Hierzu seien seit 2017 regelmäßig Gespräche mit Mitgliedern des Bundestages, Vertretern von Ländern, Gemeinden und Städten sowie Landkreisen, Ämtern und Kammern geführt worden. Mit Hilfe von Bürgerinformationsveranstaltungen sei darüber hinaus sichergestellt worden, „dass jeder Interessierte sich aus erster Hand über das Projekt informieren, Fragen stellen und Hinweise geben kann“.
Keine im Rahmen der frühen Bürgerbeteiligung vorgebrachte Anregung erfülle jedoch das Kriterium, um nach bisherigem Stand in der Vorzugsvariante berücksichtigt werden zu können, teilt die Regierung mit. Die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich zur Vorzugsvariante erhobenen Forderungen gehen laut EBA über die bestehenden Finanzierungsregularien oder gesetzlichen Regelungen hinaus und wurden folglich in der Planung nicht berücksichtigt. Die Forderungen betrafen im Wesentlichen den Lärmschutz und eine Optimierung des Bahnübergangs in Herrnburg.
Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte könnten die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des EBA nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden. „Das EBA empfiehlt daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen“, heißt es in dem Bericht. Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen aus der Bürgerbeteiligung kommen, würde dies zu erheblichen Mehrkosten mit gegebenenfalls Auswirkungen auf die geplante Realisierung anderer Vorhaben, der Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors sowie einer möglichen Verlängerung der Bauzeit führen, warnt das Eisenbahn-Bundesamt.