Bedenken werden nicht geteilt
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung teilt die unter anderem auch in mehreren Gutachten erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der weiteren Erhebung des Solidaritätszuschlages nicht. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/17962) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/13171) mit. Darin heißt es auf Fragen nach der geringeren Höhe des Solidaritätszuschlages bei ausländischen Einkünften, der Solidaritätszuschlag werde zutreffend erhoben.