Umsetzung der Transparenzrichtlinie
Berlin: (hib/MWO) Wie die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/17965) mitteilt, hat der Bundesrat in seiner 986. Sitzung am 24. Februar 2020 beschlossen, gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes gegen den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie keine Einwendungen zu erheben. Dem Entwurf (19/17343) zufolge sollen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in Zukunft elektronisch in einem bestimmten Format offenlegen.