Kontakte der Regierung zum Parlament
Berlin: (hib/STO) Kontakte zwischen Regierungsvertretern und Parlament sind Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17714) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17317). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind für eine funktionierende Demokratie gute Beziehungen zwischen dem Parlament und der Regierung unerlässlich. Im System der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik seien daher vielfältige Kontakte zwischen Bundestag und Bundesregierung von herausragender Bedeutung. Hierzu gehöre insbesondere die Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den die parlamentarische Mehrheit bildenden und damit die Regierung tragenden Parteien und deren Funktionsträgern. Dies sei notwendige Voraussetzung für eine stabile Regierungsarbeit.
Darüber hinaus seien „im Rahmen der kooperativen bundesstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auch die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern nicht zuletzt für die Gesetzgebung und die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder von erheblicher Bedeutung“, schreibt die Bundesregierung weiter. Zwischen ihr und dem Bundestag einschließlich seiner Fraktionen sowie zwischen ihr und den Ländern inklusive der Landesparlamente bestünden daher vielfältige Kontakte auf allen Ebenen.
Eine systematische Erfassung solcher Kontakte findet den Angaben zufolge nicht statt. Es sei „weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar“, entsprechende Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei „politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle“.