Novellierung des Bundesjagdgesetzes
Berlin: (hib/EIS) Im ersten Halbjahr 2020 soll ein Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) vorliegen. Derzeit befinde sich der Entwurf in der Ressortabstimmung, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/17595) auf eine Kleine Anfrage (19/17173) der Fraktion Die Linke mit. Weiter heißt es, dass im Rahmen der Änderung auch geprüft werde, ob amtliche Verbissgutachten bei der Festlegung von Abschussquoten herangezogen werden können. Ob aber die jagdgesetzlichen Voraussetzungen ausreichen, um eine natürliche Anpassung heimischer Baumarten zu ermöglichen, werde noch geprüft. Die Naturverjüngung sei mit 85 Prozent Flächenanteil an der Jungbestockung die überwiegende Verjüngungsart in deutschen Wäldern. Im Rahmen der forstlichen Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) sei die Förderung der Naturverjüngung als Instrument der Wiederbewaldung eine wichtige Maßnahme bei der Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und bereits im aktuellen GAK-Rahmenplan verankert.