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12.03.2020 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 287/2020

AfD will Meldegesetz ändern

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes„ (19/17785) zum “Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst„ vorgelegt. Wie die Fraktion darin ausführt, enthält das Bundesmeldegesetz Vorschriften, die es einer Privatperson ermöglichen, eine Auskunft über eine andere Person wie etwa die Herausgabe von deren Anschrift zu erlangen. Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass “insbesondere Politiker immer wieder von Anschlägen auf sie, ihr Eigentum oder etwa ihre Büros betroffen„ seien, aber auch Polizisten, Lehrer, Richter und Soldaten sowie andere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zur Zielscheibe von Angreifern würden.

Um Kommunal-, Landes- und Bundespolitiker sowie “Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst und Richter, Soldaten sowie ehrenamtliche Richter und Schöffen besser zu schützen„, soll ihnen daher mit dem Gesetzentwurf die Beantragung einer Auskunftssperre “deutlich erleichtert„ werden. So soll auf ihren Antrag hin die Meldebehörde eine Auskunftssperre einzutragen haben, “auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden können„. Selbiges soll laut Vorlage für Angehörige gelten, die unter derselben Meldeadressen gemeldet sind und im selben Haushalt leben wie die betroffene Person.

Daneben soll die Meldebehörde die betroffene Person der Vorlage zufolge über jedes Auskunftsersuchen von Privaten sowie über jede Erteilung einer Melderegisterauskunft an Private unter Angabe der Daten des Ersuchenden unterrichten. Ausnahmen von dieser Regelung soll es nach dem Willen der Fraktion nur dann geben, “wenn der Empfänger der Daten zwingende schutzwürdige Gründe für die Beschränkung der Unterrichtung glaubhaft gemacht hat, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder glaubhaft gemacht hat, dass die Auskunft der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient„.

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