Berichte zum Großen Lauschangriff
Berlin: (hib/MWO) Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17618). Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Maßnahmen zwischen 2015 und 2019 wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgebrochen beziehungsweise gelöscht wurden, und ob Maßnahmen nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen wurden.
Wie die Fragesteller schreiben, unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag jährlich über den erfolgten Einsatz technischer Mittel zur akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung. Die Berichte der Bundesregierung seien aus ihrer Sicht teilweise lückenhaft, so sei ihnen nicht zu entnehmen, ob Lauschangriffe rechtswidrig waren oder nicht. In der Vergangenheit hätten sich jedoch wiederholt Lauschangriffe als rechtswidrig erwiesen.