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11.03.2020 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 277/2020

Ermittlungen gegen „Gruppe S.“

Berlin: (hib/MWO) Nach Einzelheiten zu den Ermittlungen gegen die mutmaßlich rechtsterroristische Vereinigung „Gruppe S.“ fragt die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/17617) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen sich die Ermittlungen gegen die mutmaßliche rechtsterroristische Gruppierung richten und ob unter den Beschuldigten oder weiteren Aktivisten und Aktivistinnen der „Gruppe S.“ Gefährder aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus sind. Weiter fragen sie nach dem Stand der Ermittlungen und wie der Verfassungsschutz die Gruppierung bewertet.

Die Anfrage bezieht sich auf Mitteilungen des Generalbundesanwalts, wonach am 14. Februar 2020 im Zuge bundesweit durchgeführter Durchsuchungsmaßnahmen mehrere Personen wegen des Verdachts auf Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung festgenommen wurden. Zwölf Beschuldigte seien dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt, und in diesen Fällen seien Haftbefehle wegen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erlassen worden. Ziel der bisher als „Gruppe S.“ bekannten Terrorgruppe ist es laut der Anfrage, die sich auf Medienberichte bezieht, mit gezielten Mordanschlägen in Moscheen ähnlich wie in Christchurch/Neuseeland einen Bürger- oder „Rassenkrieg“ herbeizuführen.

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