Passiv-Aktiv-Transfer wird oft genutzt
Berlin: (hib/CHE) Ende Januar 2020 wurde die Beschäftigung von rund 34.800 Menschen durch Lohnkostenzuschüsse nach Paragraf 16i SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) gefördert. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17486) auf eine Kleine Anfrage (19/17177) der FDP-Fraktion mit. Inwieweit bei diesen Förderungen, die Kern des Teilhabechancengesetzes sind, der Passiv-Aktiv-Transfer als Finanzierungsweg genutzt wird, kann die Bundesregierung zwar nicht beantworten. Mit Blick auf Daten des Jahres 2019 könne jedoch ausgegangen werden, dass der Anteil bei rund einem Viertel liege, schreibt die Regierung. Auf Ebene der Jobcenter stelle sich die Nutzung des Passiv-Aktiv-Transfers sehr positiv dar, so hätten Ende Januar 2020 98 Prozent der Jobcenter diesen Weg gewählt, um Maßnahmen des Teilhabechancengesetzes zu finanzieren, heißt es in der Antwort weiter.
Der Passiv-Aktiv-Transfer ist ein Finanzierungsweg für öffentlich geförderte Beschäftigung, aber kein arbeitsmarktpolitisches Instrument und keine Maßnahme. Grundgedanke ist, dass Mittel für „passive Leistungen“, also für Arbeitslosengeld II und für die Kosten der Unterkunft und Heizung, die durch öffentlich geförderte Beschäftigung eingespart werden, nicht an den Gesamthaushalt zurückfließen, sondern zusätzlich zur Finanzierung der geförderten Beschäftigung herangezogen werden können.