Entzug waffenrechtlicher Erlaubnis
Berlin: (hib/STO) „Persönliche Eignung nach Paragraf 6 des Waffengesetzes wirksam gewährleisten“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17520), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung Gesetzesregelungen vorlegen, die „gewährleisten, dass eine erteilte waffenrechtliche Erlaubnis zuverlässig entzogen wird, wenn die persönliche Eignung oder Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist“. Auch soll durch diese Regelungen nach dem Willen der Fraktion „die nach dem Waffengesetz bereits vorgeschriebene Überprüfung im Hinblick auf die persönliche Eignung in psychologischer Hinsicht“ verbessert werden.
In dem Antrag schreiben die Abgeordneten, dass sich die Bundesregierung infolge des rechtsterroristischen Anschlags von Hanau zurecht erneut mit dem Waffenrecht und dabei insbesondere mit der Frage befasse, „ob der konkrete Fall eine Lücke der bisherigen Regelungen offenbart, zumal der mutmaßliche Täter im Zeitpunkt der Tat nach bisherigem Kenntnisstand legal im Besitz von halbautomatischen Schusswaffen und entsprechender Munition war“. Wie sie in der Begründung ausführen, soll der mutmaßliche Täter von Hanau im Jahr vor seiner Tat im Hinblick auf seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit behördlich überprüft worden sein.