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04.03.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 245/2020

Opferbeauftragter Franke gibt Bericht zu Hanau

Berlin: (hib/MWO) Den Opfern des rechtsextremistischen Anschlags von Hanau ist direkt nach der Tat alle erdenkliche Hilfe zuteil geworden. Er sei am Tag nach der Tat sofort nach Hanau gefahren und acht Tage vor Ort gewesen, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Edgar Franke, am Mittwoch in der 84. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Ein Krisenstab sei gebildet worden, und es seien eine 24-Stunden-Hotline und eine Homepage mit Hilfsangeboten eingerichtet worden.

Franke erstattete auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Bericht zur Opferbetreuung nach dem Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020. Er erläuterte die sofort danach ergriffenen Maßnahmen und betonte, dass seine Geschäftsstelle auch weiterhin für die Anliegen und Sorgen der Opfer und Hinterbliebenen da sei. Sie biete Hilfe, um das Geschehene zu verarbeiten, und sei auch dann noch Ansprechpartner, wenn sich das öffentliche Interesse gelegt hat. Im Wege der Soforthilfe seien innerhalb kürzester Zeit an 59 Opfer 400.000 Euro ausgezahlt worden. Franke begrüßte, dass nach der Reform des Opferentschädigungsrechts besser geholfen werden könne. Er regte an, die Perspektive der Opfer stärker in den Fokus zu nehmen, als das bisher geschehen sei. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Heribert Hirte (CDU), der die Sitzung leitete, dankte Franke im Namen der Abgeordneten für seinen Bericht.

Zuvor hatte der Ausschuss dem Grunde nach die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken - Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) sowie die Einbeziehung eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/17108) in eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der AfD über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (19/17035, 19/15785) am 23. März 2020 beschlossen. Ferner stimmten die Abgeordneten für die Durchführung eines erweiterten Berichterstattergespräches zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (19/16781), das am 11. März 2020 stattfinden soll. Weiter beschloss der Ausschuss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu dem Organstreitverfahren 2 BvE 1/20 vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Antrag der AfD-Fraktion auf einstweilige Anordnung. Dabei geht es um die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner von seiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses..

Ein Antrag der AfD-Fraktion über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (19/11942) wurde mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Ausschuss nahm eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu Berichten der EU-Kommission zu Verbraucherthemen an und stimmte über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der Kinderrechte (19/10622, 19/10552) sowie ein Antrag der Fraktion der AfD für einen Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung an Prozessen am Europäischen Gerichtshof wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung abgesetzt.

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