Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen“ (19/16428) frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen billigte das Gremium am Mittwoch den Regierungsentwurf, der am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, in modifizierter Fassung.
Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, stellen eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs Angriffe sogenannter Innentäter dar, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.
Nach geltender Rechtslage können die Luftsicherheitsbehörden allerdings laut Vorlage gewisse sicherheitsrelevante Informationen, die bei anderen Behörden vorhanden sind, nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen. Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher „für die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung eingeräumt und so verbesserte Voraussetzungen für die umfassende Bewertung der Zuverlässigkeit geschaffen werden“.
Ferner sollen unter anderem die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen werden. Mit den Stimmen der Unions- und der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion nahm der Ausschuss zudem einen Änderungsantrag der Koalition an. Damit soll unter anderem im Waffenrecht sichergestellt werden, „dass die nach bisheriger Rechtslage vom Waffengesetz freigestellten Druckluftwaffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule weiterhin frei erworben und besessen werden dürfen“.