Keine Beschlagnahme von BAMF-Asylakten
Berlin: (hib/AHE) Im Zusammenhang mit der Festnahme eines Kooperationsanwalts der Deutschen Botschaft in Ankara sind in dessen Wohnung keine deutsche Asylakten von den türkischen Behörden beschlagnahmt worden. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/17358) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16551). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) übermittle keine Asylakten an das Auswärtige Amt, sondern ausgewählte Informationen, die für die Prüfung von Asylanträgen erforderlich sind. Das Auswärtige Amt prüfe und beantworte diese Informationsanfragen im Rahmen der Amtshilfe in eigener Verantwortung. Die Kooperationsanwälte, die für das Auswärtige Amt arbeiten, erhielten lediglich die für eine Recherche notwendigen Informationen wie beispielsweise Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsdatum und eine türkische Sozialversicherungsnummer. „Adressen in Deutschland werden in keinem Fall mitgeteilt. Weder besteht eine direkte Kommunikation zwischen dem BAMF und den Kooperationsanwälten noch haben diese Einsicht in oder Zugriff auf Asylakten des BAMF.“