Geringere Fehlerquote bei EU-Fördermitteln
Berlin: (hib/AHE) Die durch den Europäischen Rechnungshof (ERH) jährlich ermittelte Gesamtfehlerquote bei der Vergabe von Fördermitteln durch die EU ist von 4,4 Prozent im Jahr 2014 auf 2,6 Prozent im Jahr 2018 gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17335) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16709) hervor. Dies zeige, dass die zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Finanzmanagements der EU und der Mitgliedstaaten wirken. Zu den Maßnahmen auf EU-Ebene gehöre unter anderem die kontinuierliche Verbesserung der EU-Vorschriften über das Verwaltungskontrollsystem. Rechtlicher Ankerpunkt des Verwaltungskontrollsystems sei die Haushaltsordnung der EU. Sie sei zuletzt 2018 maßgeblich überarbeitet worden. Eine Verbesserung der Kontrollvorschriften sei zuvor mit Blick auf die auslaufende Förderperiode im Rahmen der Überarbeitung der Haushaltsordnung im Jahr 2012 vorgenommen worden. „So wurde zum Beispiel a) die jährliche Rechnungslegung eingeführt, b) erstmals die Anforderung an die Mitgliedstaaten aufgestellt, wirksame Betrugsbekämpfungsmaßnahmen als Bestandteil des Verwaltungskontrollsystems vorzusehen sowie c) ein strenges Verfahren zur Notifizierung ('Designieren') des mitgliedstaatlichen Verwaltungskontrollsystems gegenüber der Europäischen Kommission eingeführt“, schreibt die Bundesregierung.