Problematik des „racial profiling“
Berlin: (hib/STO) Die „Problematik des ,racial profiling' und anlasslose Kontrollen der Bundespolizei im Jahr 2019“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/17268). Darin schreibt die Fraktion, dass die Bundespolizei 2018 rund 2,1 Millionen verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt habe. Die Kontrollen stünden seit Jahren in der Kritik. „Menschenrechtsorganisationen und antirassistische Initiativen werfen der Bundespolizei vor, sich des racial profiling zu bedienen, also gezielt Menschen zu kontrollieren, die ihnen aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes - beispielsweise wegen der Hautfarbe, der Haarfarbe oder eines religiösen Symbols - verdächtig erscheinen“, heißt es in der Vorlage weiter. Dies „stelle einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes dar“.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in welchem Umfang die Bundespolizei im Jahr 2019 von Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes Gebrauch gemacht hat, der ihr die Befugnis verleiht, „,im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise' die Identität einer Person festzustellen“.