Ausschuss beriet über Anschlag in Hanau
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat sich am Donnerstag mit den rechtsterroristischen Morden in Hanau vom Mittwoch vergangener Woche befasst. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Generalbundesanwalt Peter Frank sowie die Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Holger Münch und Thomas Haldenwang, unterrichteten die Abgeordneten über den aktuellen Ermittlungsstand.
Seehofer betonte, dass es sich in Hanau um einen eindeutig rassistisch motivierten Terroranschlag gehandelt habe. Zugleich konstatierte der Ressortchef, dass es in Deutschland eine „sehr hohe Bedrohungslage“ durch Rechtsterrorismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit gebe.
Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich danach, wie das Waffenrecht in den Bundesländern gehandhabt und in welchem Umfang dort die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgenommen wird. Auch wollte sie wissen, wie sich die Radikalisierung des Täters vollzog.
Die SPD-Fraktion warf die Frage auf, inwieweit bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen psychische Erkrankungen erkannt werden können. Auch thematisierte sie, welche präventiven Maßnahmen die Regierung im Kampf gegen Rechtsextremismus ergreift.
Die AfD-Fraktion fragte ebenfalls nach der Einschätzung der Behörden zur Radikalisierung des Täters. Auch interessierte sie, ob die Frage geprüft werde, inwieweit dem Täter ein politisches Urteilsvermögen zugesprochen werden könne.
Die FDP-Fraktion erkundigte sich nach möglichen Erkenntnissen zum Medienkonsum des Täters und daraus folgenden Schlüssen zu seinem Radikalisierungsprozess. Auch thematisierte sie die Auswahl der Tatorte in Hanau durch den Täter.
Die Fraktion Die Linke warf die Frage nach Erkenntnissen aus dem Freundes- und Familienkreis des Täters über etwaige Kontakte zur rechtsextremen Szene auf. Auch fragte sie nach Reaktionen dieser Szene auf den Anschlag und nach der Gefahr von Nachahmungstätern.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte unter anderem wissen, wie viele Waffen der Täter in den zurückliegenden Jahren hatte. Auch erkundigte sie sich danach, inwieweit der Bund an der zentralen Trauerveranstaltung für die Opfer des Anschlags beteiligt ist.