Adbusting-Aktionen seit 2018
Berlin: (hib/STO) Um das sogenannte Adbusting geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17240) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16887). Wie die Fraktion darin ausführte, werden bei „Adbusting“ Werbeplakate „künstlerisch bearbeitet und dadurch in ihren Aussagen überspitzt oder verfremdet, so dass die von den Auftraggebern der Werbung angestrebte Wirkung verfehlt wird beziehungsweise sich ins Gegenteil verkehrt“.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage nach der Zahl politisch motivierter Adbusting-Aktionen darlegt, wurden seit 2018 „ nach Auswertung offen zugänglicher Erkenntnisse im Rahmen von Selbstbezichtigungsschreiben oder anderen Veröffentlichungen elf Sachverhalte zur Thematik ,Adbusting' bekannt“. Dabei handelte es sich den Angaben zufolge unter anderem um die Plakatierung von abgeänderten Bundeswehr-Werbeplakaten, um „falsche Werbeposter gegen die Verschärfung des ,Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin'“ und den „Hinweis, wie Werbevitrinen für Adbusting-Aktionen geöffnet werden können“. Darüber hinaus seien 2018 und 2019 vier Sachverhalte als Adbusting-Aktion im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Links (GETZ-L) eingebracht worden.