Wiederaufforstung geschädigter Wälder
Berlin: (hib/EIS) Bundesweit sollen rund 180.000 Hektar Waldflächen wieder bewaldet werden, davon liegen rund 118.000 Hektar im Privat- und Kommunalwald. Die zusätzlichen Waldhilfen, die über die „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremereignisse verursachten Folgen im Wald“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) für Wiederaufforstungen geschädigter Wälder bereitgestellt werden, können nur von privaten und kommunalen Waldbesitzern in Anspruch genommen werden, informiert die Bundesregierung in einer Antwort (19/17078) auf eine Kleine Anfrage (19/16758) der FDP-Fraktion. Förderfähig seien Wiederaufforstung, Vor-, Nach- und Unterbau sowie Nachbesserungen in lückigen oder verlichteten Beständen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind, durch Saat oder Pflanzung sowie Naturverjüngung einschließlich Kulturvorbereitung. Es liege aber nicht in der Zuständigkeit der Bundesregierung zu planen, wie diese Hilfen tatsächlich in Anspruch genommen werden. Die Umsetzung der GAK liege in der Zuständigkeit der Bundesländer.