Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020
Berlin: (hib/EIS) Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Europa soll nach dem Jahr 2020 für die Landwirte und für die Verwaltung vereinfacht werden. Ambitionierte EU-Vorgaben sollen für alle Beteiligten praktikabel und umsetzbar sein, erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/17274) auf eine Kleine Anfrage (19/16646) der AfD-Fraktion. Dazu heißt es weiter, dass die Befugnis der Europäischen Kommission zum Erlass von delegierten und Durchführungsrechtsakten nur auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden soll, damit die Mitgliedstaaten darüber entscheiden können, ob sie die Kürzung der Direktzahlung durch Kappung und Degression einführen wollen und wie sie diese ausgestalten.