CO2-Bepreisung im Mietrecht
Berlin: (hib/MWO) Die Prüfung potentieller Änderungen im Mietrecht zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten dauert noch an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17273) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16996). Angaben darüber, wann ein Ergebnis der Prüfung vorliegt, könnten derzeit nicht gemacht werden. Zur Ressortzuständigkeit heißt es, diese hänge davon ab, welche Rechtsvorschriften gegebenenfalls geändert werden sollen. Die betroffenen Ressorts (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) stimmten sich hierzu ab. Weiter schreibt die Bundesregierung, soweit Vermieter Mehrkosten aus der CO2-Bepreisung tragen müssten, könnte dies einen zusätzlichen Anreiz darstellen, in klimafreundliche Heiztechnologie zu investieren.